Auswirkungen von Brexit auf Schottland


02.11.2018

Wer versucht, nach aktuellen Meldungen zum Thema Brexit zu suchen, dem präsentiert sich eine wilde Kollektion aus widersprüchlichen Nachrichten: ?Brexit und die Folgen: 27 Kilometer LKW-Stau jeden Tag? (kurier.at) findet sich direkt neben ?Britischer Brexit-Minister rechnet mit Abkommen in drei Wochen? (ZEIT) und ?Das Ende oder geht es weiter?? (Stock World).

Zwischen vorsichtigem Optimismus, Pragmatik und sich ausbreitender Schwarzmalerei kann man sich als Individuum ? ob Auswanderer, Reisender oder schlicht politisch Interessierter ? auf der Suche nach gesicherten Informationen nur die Haare raufen. Was nicht weiter verwunderlich ist, zog nicht sogar Physik-Genie Stephen Hawking 2016 das Fazit: ?Der Brexit ist selbst für mich zu komplex.?

Dennoch versuchen wir, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Nachdem am 23. Juni 2016 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gestimmt hatten, wurde der Austrittsprozess am 29. März 2017 von der britischen Premierministerin Theresa May offiziell eingeleitet. Nach einer zweijährigen Verhandlungsperiode soll der Austritt ? nach momentanem Stand ? am 29. März 2019 rechtskräftig werden.

In der anschließenden Übergangsphase bis 2021 soll das Vereinigte Königreich EU-Regeln zunächst weiter einhalten ohne aber ein Mitspracherecht zu haben. 

Was bedeuten diese Eckdaten und Zeitrahmen nun konkret für Reisende und Einwanderer aus EU-Ländern?

Vor dem 29. März 2019 ergeben sich keine Änderungen bezüglich der Rechte von EU-Bürgern, die nach Großbritannien einreisen möchten. Wer als Unionsbürger von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchte, kann dies weiterhin tun: Sie und Ihre Familie können also vorerst noch für unbegrenzte Zeit nach Großbritannien einreisen, dort studieren, arbeiten oder ein Gewerbe gründen. Auch an den Dokumenten, die Sie bei der Einreise benötigen ? Personalausweis oder Reisepass, wird sich nichts ändern. Sobald Sie fünf Jahre oder länger hier waren, können Sie sich für einen sogenannten ?settled status? (dauerhaften Aufenthaltsstatus) bewerben.

Wie es ab dem 29. März 2019 weitergeht, hängt davon ab, ob sich die britische Regierung und die EU auf einen sogenannten ?Brexit-Deal? einigen können. Dieser würde u.a. diktieren, auf welche Rechte sich EU-Bürger in Großbritannien zukünftig berufen können.

Wenn es zu einer Einigung kommt, kommt auch das EU Withdrawal Agreement zum Tragen. Dieses garantiert, dass zwischen dem 23. März 2019 und dem 31. Dezember 2020...

  • EU-Bürger und deren Familienmitglieder wie bisher ohne Visum nach Großbritannien einreisen können
  • EU-Bürger und Familienmitglieder, die bereits vor dem 31.12.2020 in Großbritannien wohnhaft sind, bleiben können, ohne weitere Einwanderungsformalitäten zu durchlaufen
  • Wenn Sie länger als 5 Jahre in Großbritannien wohnhaft waren, können Sie den dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen
  • Wenn Sie weniger als 5 Jahre in Großbritannien wohnhaft waren, können Sie einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus beantragen, bevor Sie sich für den ?settled status? qualifizieren
  • Der dauerhafte Aufenthaltsstatus verfällt erst, wenn Sie sich fünf Jahre außerhalb Großbritanniens aufgehalten haben

Sollte es zu keiner Einigung kommen, hat das EU Withdrawal Agreement, das bis Dezember 2020 EU-Bürgern die oben genannten Rechte garantiert, keine Gültigkeit. Somit würde Großbritannien fortan als Drittland der EU ohne jeglichen Sonderstatus behandelt werden. Es ist bis jetzt nicht klar, welche Folgen dies für EU-Bürger in Großbritannien oder mit der Absicht, dorthin zu ziehen, bedeuten würde. 

Es ist unwahrscheinlich, dass in diesem Falle am 30. März 2019 eine Visapflicht mit sofortiger Gültigkeit anfallen würde, sondern stattdessen eine Übergangslösung für kurz- und mittelfristige Aufhalte in Großbritannien eingerichtet werden würde. Für genauere Informationen müssen die weiteren Verhandlungen abgewartet werden.

Spätestens ab dem 01. Januar 2021, nach Ende der Übergangsphase in einem Szenario mit Brexit-Deal, fallen EU-Bürger unter die gleichen Einwanderungsregelungen wie Bürger aus anderen Drittländern.  Dies soll aber nur für EU-Bürger gelten, die nach dem 01. Januar 2021 einreisen.

2019 soll eine Immigration Bill vorgestellt werden, die die Details der Einwanderungsbestimmungen ab 2021 benennt. Bisher ist daraus bekannt, dass...

  • Gut ausgebildetet Fachkräfte bevozugt behandelt werden sollen
  • Das Visa-System vereinfacht werden soll, um eine steigende Zahl von Bewerbungen zu händeln
  • Das momentane Tier 2 Work Visa überarbeitet werden soll
  • Ein neues ?Start Up? Visa für junge Unternehmen eingeführt werden soll

Aber auch hier ist für genauere Informationen noch ein wenig Geduld nötig.

Für Urlauber, die ihren Sommerurlaub 2019 in Großbritannien verbringen wollen, gibt es noch keine gesicherten Empfehlungen. Ein Visum ist zur Einreise nach aktuellem Stand nicht nötig. Die britische Regierung rät ihren Bürgern bei Reisen ins EU-Ausland jedoch einen Personalausweis oder Reisepass bei sich zu haben, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Bis zum 21. Januar 2019 wollen sich die EU und die britische Regierung nun auf einen Brexit-Deal einigen, der dann allerdings noch vom britische Parlament abgesegnet werden muss. Auch wenn der Ausgang dieser Abstimmung ungewiss ist, sollten ab Anfang nächsten Jahres zumindest ein wenig genauere Informationen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien verfügbar sein.