ETA – elektronische Reisegenehmigung Schottland


30.01.2025

Ab dem 2. April 2025 benötigen Besucher aus europäischen Ländern eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien und Nordirland zu reisen. 

Wie bereits in anderen Ländern, wie der USA oder Kanada, sind ETA (Electronic Travel Authorisation) eine elektronische Reisegenehmigung, die es Reisenden erlaubt, ohne Visum nach Großbritannien einzureisen. Reisende müssen vor ihrer Einreise einen Online-Antrag ausfüllen, bei dem persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum und Reisepassnummer) sowie Informationen zum Reisegrund und Aufenthaltsort abgefragt werden.

Für EU-Bürger wird diese ETA Regelung ab dem 2. April 2025 erforderlich, betrifft alle Besucher, die nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen möchten und gilt sowohl für private als auch geschäftliche Aufenthalte. Personen, die die Anforderungen nicht erfüllen, können ohne eine gültige ETA nicht nach Großbritannien einreisen. Anträge können ab dem 5. März 2025 gestellt werden.

Wichtig ist, dass jede reisende Person, unabhängig vom Alter (inklusive Babys und Kinder), eine eigene ETA benötigen. Eltern müssen also auch für ihre Kinder eine separate ETA beantragen. Dies unterscheidet sich von einigen bisherigen Regelungen, bei denen Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen werden konnten.

Am einfachsten ist die Beantragung mit der „UK ETA App“, die aus dem Google Play oder Apple App Store heruntergeladen werden kann. Personen ohne Smartphone können ihre ETA unter Apply for an electronic travel authorisation (ETA) – GOV.UK (www.gov.uk) beantragen. Eine Gebühr von 10 britischen Pfund (ca. 12 Euro) ist zu entrichten, die ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden kann.

Die Bearbeitung des Antrages dauert bis zu 72 Stunden, und die Genehmigung wird anschließend per E-Mail zugestellt. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Reise zu stellen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sobald eine ETA genehmigt wurde, ist diese für zwei Jahre gültig und erlaubt mehrfache Einreisen während der Gültigkeitsdauer. Sollte der Reisepass des Antragstellers vorher ablaufen, erlischt in diesem Fall die ETA mit Ablauf des Reisepasses, und eine erneute Beantragung ist notwendig.

Die Einreise mit einer ETA erlaubt Aufenthalte von bis zu sechs Monaten, während kürzere Aufenthalte (z.B. für Transitreisen) ebenfalls abgedeckt sind. Da die ETA digital mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft wird, ist daher keine zusätzliche Dokumentation mehr erforderlich. Beim Grenzübertritt müssen Reisende lediglich den bei der Beantragung verwendeten Reisepass vorlegen.

Personen, die im Rahmen des „EU Settlement Scheme“ einen unbefristeten Aufenthaltsstatus in Großbritannien haben, sind von dieser Verpflichtung natürlich ausgenommen. Auch irische Staatsbürger sind von der Regelung befreit, da es zwischen Großbritannien und der Republik Irland bilaterale Vereinbarungen gibt.